N 1849: Noricus, Elias; Das neue Jahr

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VD 16-Nr.: N 1849

Kurztitel: Das neue Jahr  

Autor: Noricus, Elias

Druckort: Helmstedt

Erscheinungsjahr: 1593


VD16-Link

N 1849


Autor:

Noricus, Elias (um 1555 – nach 1622), lutherischer Pastor in Sommersdorf bei Helmstedt. Sein ungefähres Geburtsjahr erschließt sich aus seiner Immatrikulation zwischen 1572 und 1574 am Paedagogicum illustre zu Gandersheim. Da er noch als Beiträger einer Trauerschrift von 1622 erscheint (VD17: 547:674606P), wird sein Todesdatum später liegen.


Drucker:

Lucius, Jakob


Format, Umfang, Signaturformel:

8°; [4] Bl., 312 S.; A8-V8


Standort(e) im VD16:

Berlin SB

Göttingen SUB

Wolfenbüttel HAB


weitere Standorte:

Hamburg SUB: Scrin A/4342



Widmungsempfänger:

Heinrich von Münsterberg, Hauptmann auf Wantzleben und Dreyleben; Adam Hake vom Berga, Hauptmann auf Sommerschenburg; Daniel von Börstel, Hauptmann auf Hötensleb


Inhalt:

Das über 7000 Verse umfassende Gedicht ist eine Neujahrsschrift, die nach dem Muster der Predigten über die Haustafel (vgl. z. B. Cyriacus Spangenberg, Geistliche Haustafel, Wittenberg 1556, VD16: S 7574) aufgebaut ist. Das erste Kapitel handelt von den Predigern, das zweite von ihren Zuhörern, also der Kirchengemeinde, das dritte von der Obrigkeit und das vierte von den Untertanen. Nachdem damit in den ersten vier Kapiteln die Pflichten der Hauptstände ecclesia und politia vorgestellt sind, werden in den übrigen Kapiteln die Pflichten der oeconomia-Stände thematisiert. Das fünfte Kapitel handelt von den Eheleuten, das sechste von Eltern, das siebte von den Kindern, das achte vom Gesinde und das neunte von der Hausherrschaft. Dann ist, abweichend vom überkommenen Haustafelschema, je ein Kapitel über die Schulmeister und die Schüler eingefügt. Das zwölfte Kapitel informiert über die Pflichten der Jugend und das dreizehnte über die der Jungfrauen. Auch dieses letztere hat Noricus dem gängigen Modell hinzugefügt. Am Ende gibt es noch ein Kapitel für die Witwen und eines allgemein über die christliche Nächstenliebe. Typisch für eine Neujahrsschrift ist, dass Noricus am Ende jedes Kapitels dem entsprechenden Stand ein bestimmtes Tier zueignet, wie es seit den 70er Jahren des 16. Jahrhunderts auch in vielen Neujahrspredigten üblich war (vgl. dazu den Artikel über Christoph Fischers Neujahrspredigt von 1593, VD16: V 1631)

Wie in den Predigten über die Haustafel benutzt Noricus in seinem Gedicht viele Exempel aus der Bibel und aus der antiken Geschichte, die seine Lehren veranschaulichen sollen. Dagegen gibt es keine Auslegungen von Bibelstellen. Die biblischen Exempel sind zudem in der Regel kürzer als die weltlichen. Viele von ersteren werden nur kurz zitiert, ohne sie genauer darzustellen. Etwas ausführlicher erzählt werden etwa 40 weltliche Exempel.

Noricus' Gedicht wurde später nicht mehr aufgelegt, aber im Jahr 1600 veröffentlichte der Arzt und Historiograph Adelar Roth unter eigenem Namen ein Gedicht mit dem Titel "Der Eheleute Lustgarten" (VD16: ZV 13390), das in weiten Teilen die Neujahrsschrift von Noricus ausschreibt. Nachdem Roths Plagiat offenbar nicht entdeckt worden war, reichte er 1602 noch eine Neujahrsschrift mit dem Titel "Strena oder Neue Jahrsverehrung" (VD17: 23:286417V) nach, unter Verwendung der Teile aus Noricus' Werk, die nicht schon in der "Der Eheleute Lustgarten" benutzt worden waren. Für "Der Eheleute Lustgarten" fand er sogar einen würdevollen Beiträger, den Superintendenten von Weißensee Georg Justus. Offensichtlich war die Verbreitung von Noricus' Büchlein und allgemein der interregionale Austausch solcher Schriften so gering, dass Roth die beiden Schriften als eigene Werke deklarieren und sie verschiedenen lokalen Honoratioren widmen konnte.


Exempel, die nicht der Bibel entnommen sind und mehr als 6 Zeilen umfassen

Zum Stand der Prediger:

S. 7-9. Prediger, die das Wort Gottes verfälschen, sterben einen grässlichen Tod

  • Zwingli wurde in einer Schlacht wie ein Schwein umgebracht, man schnitt ihm den Bauch auf, und die Kriegsknechte schmierten mit seinem Bauchfett ihre Stiefel.
  • Oecolampad legte sich betrübt ins Bett und bereute, dass er so viele Menschen verführt hatte. Er wünschte sich, dass ihm lieber die Hand abgeschlagen worden wäre, damit er nicht hätte beginnen können, über das Abendmahl zu schreiben.
  • Karlstadt starb in Basel. Bei seiner letzten Predigt sah er unter den Zuhörern einen schwarzen Mann, der die Kirche verließ und zu Karlstadts Haus ging. Dort nahm der Mann das kleine Kind von Karlstadt auf den Arm und sagte ihm, er sei der Teufel. In drei Tagen würde er kommen, um seinen Vater zu holen.

Anm.: Luther erfuhr von dieser Geschichte Ende März 1542 durch einen Brief von Veit Dietrich (WA BW Bd. 10, Nr. 3730) und gab sie gleich in einem Brief an Amsdorff weiter (WA BW Nr. 3732). Erasmus Alber nahm diesen Brief in seine 1553 verfasste Schrift Wider die verfluchte Lehre der Karlstadter auf, die posthum 1556 gedruckt wurde. Die Geschichte wird auch in einer Tischrede Luthers erwähnt (WA TR 6, Nr. 6604).

  • Luther berichtet in seinen Tischreden, ein Prediger habe verkündet, wenn die lutherische Lehre etwas mit dem Christentum zu hätte, dann solle ihn der Blitz treffen. Als er sich kurz danach vor einem Unwetter in eine Kirche flüchtete, wurde er vor Schreck über einen Donner ohnmächtig. Als man ihn nach Hause begleiten wollte und aus der Kirche führte, wurde er vom Blitz erschlagen, während die Umstehenden unverletzt blieben.

Anm.: WA TR 3, Nr. 3612a; Heidemarie Schade, Andreas Hondorffs Promptuarium Exemplorum, in: Volkserzählung und Reformation. Ein Handbuch zur Tradierung und Funktion von Erzählstoffen und Erzählliteratur im Protestantismus, hrsg. v. Wolfgang Brückner. Berlin 1974, S. 647-703 , S. 668 weist dieses Exempel auch bei Andreas Hondorff, Promptuarium exemplorum. Leipzig 1568; VD 16: H 4729 nach, dort im Kapitel zum 2. Gebot.


S. 16-19 Gott beschützt seine treuen Prediger:

  • Als Athanasius von den Kriegsleuten des Kaiser Konstantin verhaftet werden sollte, wurden sie mit Blindheit geschlagen, so dass sie ihn nicht sehen konnten.
  • 1529 in Speyer sprach Grynaeus den Bischof Fabri an, warum er die reine Lehre von den Sakramenten verfälsche. Fabri stellte sich freundlich, fragte Grynaeus nach seinem Namen und wo man ihn in der nächsten Zeit antreffen könne, denn er im Moment habe er keine Zeit für ein Gespräch. Grynaeus glaubte ihm und ging zu Melanchthon. Als die beiden kurz danach zum Essen gingen, tauchte ein alter Mann auf, der Melanchthon mitteilte, es sei befohlen worden, Grynaeus zu verhaften und die Häscher seien schon nah. Man geleitete daher Grynaeus zum Rhein, wo er mit einem Schiff fliehen konnte. Als die Begleiter zur Herberge zurückkamen, erfuhren sie, dass man nach Grynaeus gesucht habe. Der alte Mann, der die Warnung überbracht hatte, war in Wirklichkeit ein von Gott gesandter Engel.

Anm.: Bei Hondorff findet sich diese Geschichte im Kapitel zum 3. Gebot, wo von Engelserscheinungen die Rede ist (in der Ausgabe von 1577 auf Bl. 146r). Als Quelle gibt Hondorff Melanchthons Auslegung des 10. Kapitels Danielis an.

  • Auch Luther wurde 1521 in Worms beschützt, obwohl man ihn mit dem Tod bedrohte. Luther sagte aber: Auch wenn die Teufel zahlreicher als die Ziegel auf den Dächern seien, so müsse er dennoch in die Stadt hinein. Am Ende kam er durch Gottes Schutz auch unbehelligt wieder hinaus.

S. 21-24 Märtyrern wird die Kraft verliehen, dem Tod zu trotzen.

  • Als der Bischof Ignatius von KaiserTrajan verhaftet wurde und vor die Löwen geworfen werden sollte, sagte er, er sei ein Körnlein des Herrn, das von den Zähnen der wilden Tiere gemahlen werden müsse, damit er bald zu einem Brot Christi werde.
  • Polycarpus wollte sich, als er verbrannt werden sollte, nicht an den Pfahl anschmieden lassen, denn er wollte vor dem Feuer nicht fliehen. So stand er mit zum Himmel erhobenen Armen in den Flammen, die auseinanderschlugen und ihn nicht berührten. Da wurde dem Henker der Befehl gegeben, ihn mit einem Spieß zu durchbohren, so dass Polycarpus tot zu Boden stürzte. Sein Blut aber bildete einen Strom, der das Feuer löschte.
  • Im Jahr 165 wurde Laurentius auf Befehl des Kaisers Decius auf einem Rost gebraten. Er sagte zum Kaiser, er könne schon beginnen, ihn zu fressen, denn er glaube, er sei auf einer Seite schon gar.

Anm.: Vgl. Theofried Baumeister, Artikel „Märtyrer“. In: Enzyklopädie des Märchens Bd. 9, Sp. 370.

  • Johannes Hus sagte 1415 zu Konstanz, als man ihn zum Scheiterhaufen führte, jetzt verbrenne man ein Gänslein, aber in 100 Jahre werde ein Schwan kommen, den werde man nicht braten können. Damit hat er das Erscheinen Luthers vorhergesagt.

Anm.: Luther selbst schon hatte diese „Prophezeiung“ auf sich bezogen. Robert Scribner, Incombustible Luther. The image of the reformer in early modern Germany. In: Past and present 110 (1986), S. 38-68, hier S. 41.


Zum Stand der Obrigkeit:

S. 49-50 Auch Herrscher müssen in der Heiligen Schrift bewandert, damit sie die rechten Prediger von den falschen unterscheiden können.

  • Kaiser Konstantin hat einmal zum Schein verkündet, er lasse den christlichen Glauben fallen. Wer von seinen Räten am Hofe bleiben wolle, müsse denselben Schritt vollziehen. Viele widerriefen daraufhin ihren christlichen Glauben. Aber nur wer im Glauben standhaft blieb, hatte danach sein Vertrauen, die Heuchler dagegen wurden entlassen. Wenn die Herrscher heutzutage diese Methode anwenden würden, könnte man bald die Calvinisten von den Lutheranern unterscheiden.

S. 58-60 Herrscher sollen sich wie Väter um ihr Land kümmern.

  • So wie Herzog Eberhard von Württemberg, der sich wünschte, dass er bei seinen Untertanen so beliebt sein möge, dass er unbesorgt in jedem Haus in seinem Land schlafen könnte.

Anm.: Über das positive Bild Eberhards (gest. 1496) als Landesvater bei den Lutheranern vgl. Dieter Mertens, Eberhard im Bart als politische Leitfigur, in: Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 59 (2000), S. 43-56 und Gerhard Faix, „Im Schoße der Untertanen“. Graf Eberhard im Bart (1445-1496) als Leitfigur im Königreich Württemberg. In: Geschichtsbilder und Gründungsmythen, hrsg.v. Hans-Joachim Gehrke, Würzburg 2001, S. 349-389.

  • Ein Graf von Nassau hatte gegenüber anderen Herrschern, die ihren Reichtum rühmten, erklärt, er achte in seinem kleinen Land darauf, dass die Bürger wohlhabend würden, denn so könne er sich immer Geld von ihnen leihen. Dagegen wäre das Geld, wenn er es immer bei sich hätte, sehr bald unter seinen Räten verteilt.

Anm.: Dieser Ausspruch wird dem Grafen Johann d. Ä. (VI.) von Nassau-Dillenburg (1536-1606) zugeschrieben. Vgl. Friedrich Wilhelm Cuno, Johann d. Ä. von Nassau-Dillenburg. Halle a.d.S. 1869, S. 100. Cuno zitiert aus: Johann Heidfeld, Sphinx theologico-philosophica. Herborn 1612, S. 562. Es gibt von diesem Titel auch frühere Ausgaben, aber nicht vor 1600. Noricus muss also eine andere Quelle zur Verfügung gestanden haben. Beim Namen nennt er den Grafen vermutlich deshalb nicht, weil dieser als Calvinist galt.


Herrscher sollen die Rechte der Untertanen achten.

  • Bei Justinus liest man, ein Bauer wurde in den Kerker geworfen, weil er seines Herren wildernden Hund geschlagen hatte. Der Bauer ergab sich im Gefängnis dem Teufel, der ihn hinwegführte. Bald kehrte der vermeintlich Verstorbene aber zurück und berichtete, er habe die Hölle gesehen, und dort stehe ein großer Stuhl, der schon für seinen Herrn vorbestimmt sei, weil er seinen Hund mehr liebte als die Menschen.

S. 74 Gott straft die Tyrannen.

  • Bischof Hatto von Mainz ließ bei einer Teuerung die Armen seines Landes zusammenkommen und schickte sie mit dem Versprechen auf eine milde Gabe in eine Scheune. Die Scheune zündete er an und alle Menschen darin vebrannten. Als er sie schreien hörte, sagte er, das seien vermutlich Mäuse. Danach wurde er als Strafe Gottes von vielen Mäusen verfolgt. Er versuchte sich auf eine Insel im Rhein zu retten und stieg dort auf einen Turm. Aber die Mäuse schwammen über den Rhein und fraßen den Tyrannen auf.

Anm.: vgl. Hans-Jörg Uther, Artikel „Der Mäuseturm von Bingen“. In: Enzyklopädie des Märchens Bd. 9, S. 445-450.


Zum Stand der Eheleute:

S. 99 Man darf nicht ins eigene Geblüt heiraten.

  • Der thebanische König Ödipus zeugte mit seiner Mutter Kinder. Die Erde verschlang ihn lebendig und er musste hinab in die Hõlle.
  • Man fand einmal einen nackten toten Kõrper, den man nicht begraben konnte, weil keine Erde auf ihm liegen blieb. Schließlich verkündete ein Geist, die Erde weise den Körper zurück, weil er in seinem Leben Unzucht mit seiner Mutter getrieben habe.

Anm.: Vgl. zu diesem Motiv den Nachweis bei Hondorff, Promptuarium exemplorum durch Rainer Alsheimer, Katalog protestantischer Teufelserzählungen des 16. Jahrhunderts. In: Volkserzählung und Reformation. Ein Handbuch zur Tradition und Funktion von Erzählstoffen und Erzählliteratur im Protestantismus, hrsg. v. Wolfgang Brückner. Berlin 1974, S. 417-519, hier S. 469, Nr. 410.

S. 110 Eheleute sollen nicht argwöhnisch gegeneinander sein.

  • In Basel lebte ein Kaufmann, der seine alten Hosenbänder nicht mehr anzog, und so gab seine Frau diese ihrem Knecht. Der Kaufmann sah die Hosenbänder und hegte den Verdacht, dass seine Frau ein Verhältnis mit dem Knecht habe, dass die beiden ihn umbringen und dann heiraten wollten. Eines Tages schickte er alle Hausangehörigen in die Kirche und stellte seine Frau mit dem Messer in der Hand zur Sprache. Sie war so erschreckt, dass sie nicht wusste, was sie antworten sollte. Daraufhin erstach er sie. Danach aber trieb ihn der Teufel in noch tiefere Sünde. Er setzte sich nieder, schrieb alles auf, was geschehen war, band sich das Schreiben an den Arm, stieg ins oberste Stockwerk und stürzte sich von da in den Tod.

Anm.: Übernommen wurde dieses Exempel vermutlich von Hieronymus Weller (1552), der diese Geschichte ohne Namen wiedergibt (vgl. den Artikel zur deutschen Übersetzung der Haustafel-Auslegung von Weller (1556), dort unter: "Exempel"). Zugrunde liegt jedoch der Mord- und Selbstmordfall Christoph Baumgartens, der sich am 4. August 1532 in Basel ereignet hatte. Luther berichtet davon in seinen Tischreden WA TR 5, Nr. 6933, auch er allerdings ohne Namen zu nennen. In Luthers Bericht aber hatte die Ehefrau den Ehebruch gestanden, als sie mit dem Messer bedroht wurde. In der Version, der Weller folgt, besteht der Ehebruch nur in der verblendeten Phantasie des Mannes. Christoph Baumgarten brachte zudem nicht nur seine Frau, sondern auch sein Kind um, aus Angst vor der Schande, ein „Hurenkind“ zu haben. Vgl. Rudolf Schenda, Artikel „Mordgeschichten“. In: Enzyklopädie des Märchens Bd. 9 (1999), Sp. 885. J. Stumpf, Schweizer und Reformationschronik, hrsg. Ernst Gagliardi, H. Müller und P. Büsser, Bd. 2, Basel 1955, S. 287-290. Auf diese Geschichte verweist Luther auch in der Hochzeitspredigt für Herzog Philipp von Pommern von 1536, um vor den Listen des Teufels zu warnen (WA 41, S. 520, Z. 20). Bei Alsheimer 1974 trägt das Exempel den Titel „Teuflische Einflüsterung“, Nr. 426. Ernst-Heinrich Rehermann, Das Predigtexempel bei protestantischen Theologen des 16. und 17. Jahrhunderts. Göttingen 1977, S. 426f., der dieses Exempel ein Jahrhundert später bei Georg Albrecht Hierarchia Oeconomica, Nürnberg 1657 vorfindet, vermerkt, dass es dazu bei Albrecht keine Quellenangabe gebe, verweist zugleich aber auf eine ähnliche Geschichte vom Kaiser Theodosius und seiner Gemahlin Eudoxia, die sich im Jahre 421 zugetragen haben soll.

S. 126-128 Frauen sollen ihre Männer lieben.

  • Alcesia, die Frau des Königs Admetus, gab ihr Leben, um das Leben ihres Mannes zu retten.

Anm.: Artikel „Alkestis“. In: Enzyklopädie des Märchens Bd.1, Sp. 315

  • Die Frau des Königs Mitridates folgte ihrem Mann in die Verbannung.

Anm.: Ihr Name Hipsicratea wird von Noricus nicht genannt. Vgl. Arndt Weber, Affektive Liebe als „rechte eheliche Liebe“ in der ehedidaktischen Literatur der frühen Neuzeit. Frankfurt a. M. 2001, S. 194. Weitere Nachweise im Figurenregister des Repertoriums 1996, S. 266.

  • Die Lacedemonischen Frauen gingen zu den Feinden, bei denen ihre Männer gefangen waren und baten sie, eine Zeitlang mit ihren Ehegatten allein bleiben zu können. Als das bewilligt wurde, tauschten sie mit den Männern die Kleider, die dadurch freikamen.

Anm.: Vgl. Rehermann 1977, S. 292f, 410, 431.

  • Kaiser Konrad belagerte die Stadt Weinsberg. Die Frauen der Belagerten baten den Kaiser, die Festung verlassen zu dürfen mit dem, was sie auf dem Rücken tragen könnten. Er willigte ein, und sie trugen ihre Männer fort. Kaiser Konrad war dadurch so gerührt, dass er die Männer entkommen ließ.

Anm.: Antti Aarne, Stith Thompson, The types of the folktale. A classification and bibliography. Helsinki 1961, Nr. 875 IV; auch in Hondorff Promptuarium, vgl. Schade 1974, S. 683; Rehermann 1977, S. 306, 364, 410, 423.

S. 145 - 150 Frauen sollen keusch sein.

  • Brasilla wurde von Feinden gefangen. Sie bat den Hauptmann, ihr ihre Ehre zu lassen, als Preis wollte sie ihn lehren, wie man gegen Büchse und Schwert unverletzlich wird. Als der Hauptman zusagt, zerreibt sie einige Kräuter zwischen Händen und macht darauseine Salbe. Als Beweis dafür, dass dieses Mittel wirksam ist, strich sie die Salbe auf ihren Nacken und forderte den Hauptmann auf, sie dort mit dem Schwert zu schlagen. Der Hauptmann schlug ihr den Kopf ab, und es wurde ihm erst danach klar, dass für Brasilla die Ehre wichtiger war als das Leben.

Anm.: Vgl. Rehermann 1977, S. 296; auch in Hondorff Promptuarium. Zu weiteren Nachweisen vgl. das Register der Exempelfiguren im Reperto­rium deutschsprachiger Ehelehren der Frühen Neuzeit, hrsg. v. Erika Kartschoke. Bd. I/1, Handschriften und Drucke der Staatsbibliothek zu Berlin / Preußischer Kulturbesitz (Haus 2). Berlin 1996., S. 259.

  • Lucretia wurde von dem Sohn des Tarquinius vergewaltigt. Sie vertraute sich ihrem Mann Collatinus an und erklärte, dass er ihr wohl verzeihen könne, weil keine Schuld sie treffe, aber dass ihr Fall von anderen, die nicht unschuldig seien, als Entschuldigung genommen werden könnte. Nur ihr Tod könne ihre Unschuld beweisen. Darauf zog sie ein Messer, das sie versteckt gehalten hatte, und erstach sich.

Anm.: Werner Röcke, Artikel „Lucretia“. In: Enzyklopädie des Märchens Bd. 8, Sp. 1244.

  • Der Tyrann Maxentius hatte die Absicht, die verheiratete Sophronia als Geliebte zu gewinnen. Diese suchte Rat bei ihrem Mann, der die Befürchtung hatte, sie könnten bei einer Weigerung beide in Lebensgefahr kommen. Als sie hörte, dass das Leben ihm wichtiger war als ihre Ehre, ging sie in ihre Kammer und erstach sich.

Anm.: Vgl. Rehermann 1977, S. 378 und das Register der Exempelfiguren im Repertorium deutschsprachiger Ehelehrend 1996, S. 276.

  • In Böhmen war eine Kaufmannsfrau, deren Mann lange Zeit auf Reisen war. Sie ließ sich von einem anderen verführen und wurde schwanger. Der Kaufmann erfuhr nicht, dass einer seiner Söhne nicht von ihm stammte. Als er starb, hatte sie danach immer ein schlechtes Gewissen und war nie wieder glücklich. Schließlich ließ sie nach vielen Jahren ihre Söhne zu sich kommen und eröffnete ihnen, dass einer von ihnen unehelich sei. Die Söhne berieten sich untereinander und kamen zu dem Beschluss, dass sie nicht erfahren wollten, wer von ihnen derjenige sei, um den brüderlichen Frieden nicht zu gefährden.

Anm.: Vgl. die etwas abweichende Version bei Johann Pauli, Schimpf und Ernst [1522], hrsg. von Johann Bolte. Berlin 1924, ND Hildesheim 1972, Bd. 2, Nr. 809, aus einer erweiterten Fassung mit dem Titel Scherz mit der Wahrheit von 1550 (VD 16: S 2760), in den Anmerkungen dazu auch die früheren Nachweise dieses Motivs, die Bolte gesammelt hat. Diese Geschichte erscheint wie eine – nicht intendierte – Kontrafaktion der berühmten “Ringparabel”. Das gemeinsame Element ist jedoch die Intention, den sozialen Frieden dem Kriterium der Wahrheit überzuordnen.


Zum Stand der Eltern:

S. 175 - 177 Eltern müssen ihre Kinder strafen.

  • Eine Mutter erzog ihren Sohn, ohne ihn je zu strafen, auch Diebstahl in der Schule ließ sie ihm durchgehen. Als eines Tages einer seiner Diebstähle entdeckt wurde und er zum Richtplatz geführt wurde, bat er darum, noch einmal mit seiner Mutter sprechen zu dürfen. Es sollte aber heimlich sein und sie solle ihm ihr Ohr zuwenden. Als sie das tat, biss er ihr das Ohr ab und schickte sie weg. Er erklärte, das sei der Lohn dafür, dass sie ihn nie gestraft hätte.
  • Ein anderer Sohn biss seinem Vater unter dem Galgen aus dem gleichen Grund die Nase ab.

Anm.: Vgl. Sohn am Galgen Enzyklopädie des Märchens Bd. 12, Sp. 813-815

  • In Brügge in Flandern waren Eltern, die ihren beiden Söhnen alles erlaubten und ihnen für alles Geld gaben, so viel sie haben wollten. Der Vater starb betrübt. Die Mutter musste dann aber erleben, wohin solches Treiben führt. Der eine Sohn wurde geköpft, der andere gehenkt.

Anm.: Dasselbe Exempel findet sich auch in den Haustafelpredigten von Cyriacus Spangenberg im Elternkapitel (Cyriacus Spangenberg, Geistliche Haustafel. Wittenberg 1556; VD 16: S 7574, Bl. K5r), wo es ebenfalls zusammengestellt ist mit dem Exempel vom „Sohn am Galgen“. Spangenberg gibt als Quelle Johann Ludovicus (Juan Luis) Vives, De institutione foeminae Christianae, 2. Buch, 10. Kapitel an. Das Buch erschien zuerst 1524. Als Datum des Vorfalls gibt Spangenberg „vor 35 Jahren“ an, d.h. also 1521.


Zum Stand der Kinder:

S. 180 Kinder sollen ihren Eltern gehorsam sein.

  • Der Römer Coriolanus wollte sich an seiner eigenen Heimatstadt rächen und zog gegen sie, um sie zu vernichten. Niemand konnte seinen Zorn besänftigen, so sandte man seine Mutter zu ihm. Als sie zu ihm kam, wollte er sie umarmen. Sie aber wollte von ihm zuerst eine Erklärung, dass er nicht ihr Feind sei und dass sie in Frieden in Rom leben könne. Daraufhin ließ Coriolanus von seinen Racheplänen ab.

Anm.: Vgl. Michael Menzel, Predigt und Geschichte. Historische Exempel in der geistlichen Rhetorik des Mittelalters. Köln / Wien 1998, S. 202.


S. 187-190 Kinder sollen ihre Eltern im Alter versorgen.

  • Eine adlige Frau in Rom wurde wegen ihrer Missetaten zum Tode verurteilt und sollte in einem Turm verhungern. Ihre Tochter bat die Richter, ihre Mutter einmal am Tag besuchen zu dürfen, um sie in ihrem Leid zu trösten. Die Bitte wurde gewährt, aber die Tochter wurde von den Wächtern auf Lebensmittel kontrolliert. Trotzdem starb die Mutter nicht. Die Richter befragten die Tochter und erfuhren, dass sie ihrer Mutter aus “Kindlichr Pietet” die Brust gereicht hätte. Gerührt von der Liebe der Tochter zu ihrer Mutter ließen die Richter die Mutter frei. Ein Altar an der Stelle in Rom, wo früher der Turm stand, kündet noch von dieser Geschichte.

Anm.: In der Kunstgeschichte wird dieses Motiv als Caritas Romana bezeichnet. Verbreiteter ist die Version von dem gefangenen Vater, der von seiner Tochter gesäugt wird. Schon bei Valerius Maximus sind beide Versionen, mit dem Vater und mit der Mutter, zu finden. Vgl. Rudolf Schenda, Artikel „Brust, Brüste“. In: Enzyklopädie des Märchens Bd. 2, Sp. 957-963 und Christine Shojaei Kawan, Artikel „Säugen“. In: Enzyklopädie des Märchens Bd. 11, Sp. 1156-1163; Rehermann 1977, S. 281f.

  • In England wurde ein Vater wegen seines Eintretens für die reine Lehre des Evangeliums verbrannt. Aus Liebe zum Vater sprang sein Kind zu ihm ins Feuer.

Anm.: Möglicherweise stammt dieses Exempel aus dem Märtyrerbuch des englischen Protestanten John Foxe. Vgl. Sarah Covington, “Spared not from tribulation”. Children in early modern martyrologies. In: ARG 97 (2006), S. 165-183, hier S. 174.

  • Von den Storchen wird gesagt, dass sie ihre betagten Eltern, die nicht mehr fliegen können, mit sich tragen.
  • Der Wiedehopf, der eigentlich ein schlimmer garstiger Vogel ist, kümmert sich sehr um die alten Eltern, die nicht mehr fliegen können und denen das Augenlicht verdunkelt ist. Sie rupfen ihnen die Flügel, dass die Federn wieder wachsen und sie holen sogar aus fernen Ländern eine Salbe, die sie ihnen auf die Augen streichen und durch die sie wieder sehen können.

S. 193 – 196 Die Römerin Tullia wollte ihren Mann auf den Thron bringen, auf dem ihr Vater saß. Es gelang ihr, ihren Vater zu ermorden. Als sie mit einem Wagen zum Rathaus fuhr, lag ihr ermordeter Vater dort noch auf der Straße. Der Fuhrman hielt den Wagen an, aber sie befahl ihm, über die Leiche ihres Vater zu fahren. Aber bald danach wurde sie mit ihrem Mann aus der Stadt vertrieben.

  • Ein böser Sohn zerrte seinen Vater an den Haaren bis zur Tür. Sein eigener Sohn wurde später auch nicht besser und zog ihn an den Haaren durchs Haus. Als er an der Tür war, rief er dem Sohn zu einzuhalten, bis zu dieser Stelle habe er seinen eigenen Vater auch gezerrt, und nun bekomme er wohl den Lohn dafür.

Anm.: Jacques Berlioz, Artikel „Der undankbare Sohn“. In: Enzyklopädie des Märchens Bd. 12, Sp. 824-830. Dieses alte Predigtexempel geht auf arabische Quellen zurück.

  • Ein Sohn, der reich geworden war, wollte seinen armen Vater nicht mehr kennen. Als der Vater fortging, ließ Gottes Strafe den Sohn in den Wahnsinn fallen.


  • Ein Sohn verleumdete seinen Vater. Dieser wurde vom Henker gefoltert, gestand die Tat, die er nicht begangen hatte, und wurde hingerichtet. Den Sohn befiel aber die Reue und er erhenkte sich.
  • Ein alter Vater wollte zu seinem Sohn essen gehen. Als dieser aber sah, dass sein Vater zu seinem Haus kam, versteckte er das gute Essen und gab ihm etwas Minderwertiges. Als sein Vater wieder ging, wollte der Sohn sich den Braten auf den Tisch holen, aber in der Schüssel fand er Schlangen. Die größte von ihnen sprang an seinen Mund und bliebt dort kleben. Mit ihr musste er nun jeden Tag seine Speisen teilen.

Anm.: KHM, Nr. 145; Enzyklopädie des Märchens Bd. 12. In Grimms Märchen und in Paulis Schimpf und Ernst (1522) ist es eine Kröte, die dem Sohn ins Gesicht springt. Johann Pauli, Schimpf und Ernst [1522], hrsg. von Johann Bolte. Berlin 1924, ND Hildesheim 1972, Nr. 437.


Vom Stand der Schulmeister:

S. 233-235 Ein Schulmeister soll seine Schüler lieben

  • Livius schreibt, ein Schulmeister der Stadt Falisco, die mit Rom verfeindet war, führte seine Schüler aus der Stadt und brachte sie unter einem Vorwand bis ins Heerlager der Römer. Dem Heerführer Camillus bot er die Kinder als Geiseln an. Camillus ließ dem untreuen Schulmeister die Hände binden und gab den Schülern Ruten in die Hand, mit denen sie ihn wieder zurück in die Stadt trieben.

Anm.: Vgl. Stichwort: Camillus, Marcus Furius. In: www.zedler-lexikon.de Bd. 5, Sp. 413f (auf der digitalen Seite 0222)


Vom Stand der Jugend:

S. 254 Durch Müßiggang fällt die Jugend in Sünde

  • Drei junge Männer spielten (im Jahr 1553) mit Karten im Freien, einer verspielte fast sein ganzes Geld und begann, schrecklich zu fluchen. Er erklärte, dass er, wenn wieder verliere, er ein Messer in den Himmel werfen würde, um Gott im Herzen zu treffen, weil er ihn nie gewinnen ließe. Er verlor aber wieder und warf seinen Dolch in den Himmel. Der Dolch fiel nicht zurück, aber fünf Blutstropfen fielen auf den Tisch. Der Teufel erschien und holte den Gotteslästerer in die Hölle. Die beiden anderen versuchten vergeblich, das Blut abzuwaschen. Als andere Leute hinzu kamen, wurden die beiden gefangen genommen. Einer von ihnen starb sehr bald an Läusebefall, der andere wurde dann enthauptet.

Anm.: Das Motiv von dem Spieler, der auf Gott mit einem Pfeil schießen will, ist schon im 13. Jahrhundert bekannt (Frederic C. Tubach, Index exemplorum: a handbook of medieval religious tales. Helsinki 1981, Nr. 324). Eine Schweizer Version, die von Noricus hier wiedergegeben wird, geht auf ein von Heinrich Wirri 1553 verfasstes Flugblatt zurück. Vgl. Michael Schilling, Artikel „Schuss in den Himmel“. In: Enzyklopädie des Märchens Bd. 12, Sp. 249-252. Noricus (oder die Quelle, durch die ihm die Geschichte überliefert wurde,) hat hier die genaue Lokalisierung, Willisau bei Luzern, getilgt.


Vom Stand der Jungfrauen:

S. 263- 264 Jungfrauen sollen keusch sein

  • Euripides schreibt, dass Achilles in die Königstochter von Troja Polixena verliebt war und einen Bund mit ihrem Vater eingehen wollte, um sie zur Frau zu bekommen. Zum Schein nahmen die Trojaner das Angebot an, aber Paris bereitete dem Achilles einen Hinterhalt, als dieser in Troja einzog, und erschoss ihn mit einem vergifteten Pfeil. Bevor Achilles starb, gab er seine Räten die Anweisung, nach der Eroberung von Troja Polixena zu fangen und ihr auf seinem Grab den Kopf abzuschlagen. Als diese am Ende hingerichtet wurde, erkannte man ihre große Züchtigkeit, denn sie hielt sich mit beiden Händen ihr Kleid fest und setzte sich auf die Richtstätte, damit ihr nicht beim Fallen vielleicht ihre Blöße sichtbar würde.
  • In Sparta fragte fragte man ein armes Mädchen, was sie denn ihrem Bräutigam in die Ehe mitbrächte, und sie antwortete: einen keuschen Leib.


S. 269 Eine Jungfrau soll arbeitsam sein

  • Alexander der Große zeigte einem König aus Persien seine Kleider, die seine Schwester ihm gestrickt hatte


Vom Stand der Witwen:

S. 283 - 286 Witwen sollen auf Gott vertrauen

  • Zur Zeit einer Hungersnot beschloss eine Witwe mit zwei Kindern, die Hunger litten, auf Gott zu vertrauen und hinaus zum Brunnen zu gehen. Sie begegnete einem Wanderer, der sie fragte, wohin sie ginge. Sie antwortete, dass sie am Brunnen hoffe, von Gott Hilfe zu erlangen. Der Mann fragte, ob sie denn dort erwarte, zu essen zu bekommen, und sie antwortete, dass sie auf Gott vertraue. Und auch wenn sie und die Kinder sterben sollten, so lebe der Mensch doch nicht von Brot allein, sondern auch vom göttlichen Wort. Der Mann aber forderte sie auf, nach Hause zu gehen, denn dort werde sie Mehl finden. Dieser Mann war in Wirklichkeit ein Engel.

Anm.: WA TR 4, Nr. 4632, hier lokalisiert in Zittau im Jahr einer Hungersnot 1539. In Hondorffs Promptuarium bei den Engelexempeln im Kapitel über das 3. Gebot, unmittelbar anschließend an das Exempel von der Rettung Melanchthons und Grynäus' durch einen Engel. Als Quelle gibt Hondorff „ex Colloq D.M. Lutheri“ an.

  • Niemand sollte verzagen, wie es jene junge Witwe getan hat, die zwei Kinder, aber keinen Heller Geld hatte. Sie bettelte, aber weil sie jung war, gab ihr niemand etwas. Sie überredet die Kinder, mit ihr ins Wasser zu springen. Das eine nahm sie an die Hand, das andere band sie auf ihren Rücken. Hätte sie dagegen auf Gott vertraut, hätte er ihr wohl auch geholfen.

Anm.: Noricus nennt hier in der Randglosse als Quelle „Manlius“, also die "Locorum communium collectanea" des Johannes Manlius von 1563.



Digitalisat

Berlin SB



Literatur:

Repertorium deutschsprachiger Ehelehren der Frühen Neuzeit, hrsg. v. Erika Kartschoke. Berlin 1996, Nr. 66, S. 151-154.


Walter Behrendt: Lehr-, Wehr- und Nährstand. Haustafelliteratur und Dreiständelehre im 16. Jahrhundert. Berlin 2009, S. 276-290.


zum Witwen-Kapitel:

Doreen Fischer: "Witwe" als weiblicher Lebensentwurf in deutschen Texten des 13. bis 16. Jahrhunderts. Frankfurt am Main 2002, S. 202-204